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Bearfass

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Thursday, February 26th 2009, 6:24pm

Auflagen für Leuchtenproduktion

Hallo,
ich möchte Leuchten für Wohnräume herstellen. Vieles konnte ich mir bisher selbst erarbeiten, aber an einer Sache hänge ich jetzt fest. Meine Leuchten sind sowohl normale Tischleuchten als auch Wandleuchten, d.h. ich müsste einmal eine Fassung mit Lüsterklemmen und einmal ein normales Kabel mit Schnurschalter und Stecker anklemmen.

Muss ich dafür über eine bestimmte Qualifikation verfügen? Oder reicht es aus, wenn ich mittels Konformitätserklärung und CE-Zeichen die Haftungsübernahme erkläre?
Welches Gesetz oder Verordnung regelt die Produktion? Gibt es sonst noch was bei der Produktion zu beachten (hinsichtlich Produktionsstätte usw.)?

Das Design und der Aufbau der Leuchten stehen schon fest und ich kann auch meinen angestrebten Preis realisieren. Weitere Gewinnzuwächse erhoffe ich mir durch Mengenrabatte o.Ä.
Wer kann mir zu dem Thema Ökonomie bei der Planung noch was sagen oder hat einen Buchtipp oder einen Link zu einer derartigen Publikation?

Danke im Voraus
Sven

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2

Friday, February 27th 2009, 8:56am

Hallo Sven,

die Fragen hatten wir uns auch gestellt. Grundsätzlich brauchst du keine Qualifikation wie z.B. ein Handwerksbetrieb zwingend einen Meistertitel vorschreibt.

Du mußt dich aber an alle geltenden Vorschriften wie Niederspannungsrichtlinie etc. halten. Das CE Zeichen ist Pflicht, damit erkennst du alle anzuwendenden Normen an. Weitere Prüfzeichen von anderen Institutionen sind "freiwillig". Grundsätzlich solltest du eine externe Prüfung der Normen, also quasi der Nachweis der Einhaltung nach CE, anstreben. Ich bezweifel, dass man alles selbst kennen und prüfen kann (ohne Prüflabor). Damit kannst du die CE-Konformität nachweisen. Zunächst fragt sicher niemand danach, aber im Fall des Falles bist du in der Pflicht.

Als Hersteller solltest du eine Produkthaftpflicht abschließen.

Bestell dir das Buch vom VDE-Verlag "Leuchten" ISBN: 3-8007-2539-8. Dort wird ausführlich und verständlich die Normung und Anwendung dargestellt.

Die Kosten für externe CE-Konformitätsprüfungen sind auch schon erheblich. Leider berechtigen die dann aber auch immer noch nicht zur Führung eines Prüfzeichens.

Ach ja, als Hersteller bist du verpflichtet, dich bei der ear Stiftung ( +t_r ) anzumelden.

Gruß
Hubraum statt Wohnraum +s_g

Bearfass

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3

Friday, February 27th 2009, 10:20am

Danke für deine Antwort.

Also bei der EAR muss ich mich nicht registrieren, da Lampen/Leuchten nicht speziell entsorgt werden müssen(steht in Anhang 2 des ElektroG). Lampen sind ja in der Regel nur (Edel)Stahl, Glas, Keramik und etwas Kupfer.

Kannst du mir einen Text nennen wo drin steht, dass die Konformitätserklärung ausreicht und sonstige Nachweise nicht nötig sind?

Den Antrag zur Produkthaftpflichtversicherung habe ich schon hier. Das ist ja klar das die ihr Geld wert ist. Für alles andere wäre ich auch zu jung.

Zur Konformitätsbewertung: Ich verarbeite ja nur Stahl und Glas/Kunststoff... Leuchtmittel die verwendet werden sind ja schon CE-geprüft und falls die einen Schaden verursachen brauche ich den Staatsanwalt ja nur an den Hersteller weiterverweisen. So denke ich ist das auch mit der EMV-Richtlinie. Solange ich elektrische Bauteile verwende, die schon CE zertifiert sind, nimmt mir das einiges an Arbeit ab. Natürlich ist das nicht immer so einfach wie ich das jetzt beschrieben habe, aber ich denke das ich jetzt die elektromagnetische Verträglichkeit nicht nochmal extra prüfen lasse. Das macht auch nicht Else Kowalski die ihre Mondgesichtlampen auf dem Weihnachtsmarkt verkauft. Und freiwillge Prüfzeichen (TÜV oder VDE GS)sind meiner Erfahrung nach an normalen Leuchten selten zu finden. Sowas ist eher interessant, wenn man Lampen für raue Umgebungen baut. Für den Campingbedarf o.Ä. da dort der Verbraucher eher auf sowas achtet.

Was baut ihr denn für Lampen? Bis zu welchen Schadenssummen haftet eure Produkthaftpflichtversicherung?

Und danke für den Buchtip. Macht es nicht aber eher Sinn direkt die 150 Eur für die EN60598 auszugeben? Dann hab ich direkt alles original und nachdem ich ein paar Ausschnitte aus der Richtlinie gelesen habe, muss ich sagen, dass die relativ idiotensicher formuliert ist. Oder täusche ich mich da?

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4

Friday, February 27th 2009, 10:53am

Hallo Sven,

mit der EAR weiß ich nicht, finde das Thema schon leidlich genug. Aber so einfach ist das glaub ich nicht da raus zu kommen. Du baust eine Leuchte und somit ein Produkt welches unter das Elektroaltgerätegesetz fällt, somit muß du für die Entsorgung/Verwertung sorgen...

CE Kennzeichnung ist vorgeschrieben, damit machst du eine Herstellererklärung zur Einhaltung der Normen, alle anderen Prüfzeichen sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

Stimmt, ein Hersteller von z.B. Vorschaltgeräten hat eine EMV Prüfung für sein Produkt. Aber gilt das auch für den Einbau als Ganzes in deinen Produkten? Beim EVG kann z.B. eine Leitungsführung zur Nichteinhaltung der EMV führen. Dafür bist du Verantwortlich.

Meine Meinung ist, dass gerade im B2C Bereich, welches deine Kundschaft ist, eine VDE oder TÜV/GS Prüfung schon wichtiger sein kann als im reinen B2B Bereich. Egal ob es rauhe Bedingungen sind oder nicht. Glaubst du wirklich, wenn z.B. durch deine Tischleuchte ein Brand passiert weil sie umkippt du kannst auf einen Zulieferer verweisen? Sicher nicht, im Falle des Falles bist du zum Nachweis der Normen verpflichtet und das geht nur durch ein Prüflabor.

Ich will nur darstellen, dass du eine prüfung anstreben solltest. Wir beschäftigen uns auch mit dem Thema, aus Kostengründen aber noch nicht realisiert. Das Buch hilft dir dabei die Normen zu verstehen und anzuwenden. Wieso 150 Euro? Das Buch hat Ende 2007 21,50 gekostet.
Hubraum statt Wohnraum +s_g

Bearfass

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Friday, February 27th 2009, 11:38am

Die Publikation der Norm kostet 150 Euro http://www.beuth.de/langanzeige/DIN+EN+6…haccesskey=SDOK

Zur EAR: Es gibt eine Registrierungsgrundmenge, d.h. wenn man drunter bleibt ist man vom Beitrag befreit oder bekommt eine Ermäßigung (das falls man sich registrieren muss). Die EAR widmet sich ja eher komplexeren Bauteilen und deren Entsorgung z.B. Mikrowellen oder Fernseher.

Hier ist ein Ausschnitt aus einer Email von der EAR

Quoted

Wer registrierungspflichtiger Hersteller i.S.d. Elektro- und Elektronikgerätegesetztes (ElektroG) ist, können Sie § 3 Absatz 11 Nr. 1-3, Absatz 12 Satz 2 ElektroG entnehmen.
Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, die dem sachlichen Anwendungsbereich des ElektroG, s. Sie dazu § 2 ElektroG i.V.m. dem Anhang 1 zum ElektroG, unterfallen.

Laut Anhang I zu § 2 Absatz 1 Satz 1 ElektroG sind „Glühlampen und Leuchten in Haushalten“ vom Anwendungsbereich des ElektroG ausdrücklich ausgenommen.

Das ElektroG nebst dessen Anhang I können Sie unter www.stiftung-ear.de/e1767/e2030/e2035/elektrog_ger.pdf einsehen.
Zur Montage und der Qualifikation:
Ich habe grade mit der IHK telefoniert. Er sagte mir das die reine Montage kein Problem sei. Problematisch wird es nur, wenn am Ende der Produktion eine Prüfung unter Spannung durchzuführen ist, dann brauche ich jemanden der die Qualifikation dafür hat. Kann aber auch ein externer Meister sein. Zudem ist es im Falle eines Falles sicherer wenn man nachweisen kann, dass jemand mit (nachweisbarem) Sachverstand involviert war.


Ich benutze ausschließlich Kompaktleuchtstoffröhren. Mich könnte man z.B. verklagen, wenn trotz der geringen Wärmeentwicklung ein Brand entsteht. Ich bin auch nur für Fehler haftbar, die vor dem Inverkehrbringen bestanden haben, d.h. neben Konstruktionsfehlern grobe Unachtsamkeitsfehler. Wenn jemand z.B. eine Tischlampe auf seinen Flocati-Teppich stellt und durch die Unordnung da den ganzen Tag ein Pullover auf der Lampe liegt und seine Hütte brennt, bin ich dafür nicht haftbar. Dafür gibt es ja den Hinweis auf dem Produkt welcher Abstand zu anderen Gegenständen einzuhalten ist.

Ich kann auf Zulieferer verweisen, wenn ein Leuchtmittel explodiert und der Kunde Blind wird, weil er tausende kleine Splitter im Auge hat. Das ist ein unrealistischer Extremfall. Mir kann man hier aber nicht vorwerfen ich hätte das Gehäuse splittersicher machen müssen.

Ich weiß auch nicht was eine GS-Prüfung kostet, ich will dazu nicht viel sagen, nur das sie für micht nicht relevant sein wird. Ich werde mich nochmal bei meiner Produkthaftpflichtversicherung erkundigen, aber sowas ist nicht rentabel oder erstrebenswert - zumindest für mich.

In der EN 60598-1 ist ja sogar geregelt wann sich wie viel Staub auf einer Lampe absetzen darf und was für Test notwendig sind. Wenn man alles erfüllt hat man schon die halbe Miete.


Kann sein, dass ich einiges etwas naiv sehe und eine gewisse Übervorsicht ist durchaus angebracht, aber irgendwann muss man auch mal die erste Lampe verschiffen.

Tom

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Saturday, February 28th 2009, 2:25pm

Hallo :thumbup:

ok mal ein paar Anhaltspunkte :

1. GPSG (Geräte & Produktsicherheitsgesetz)
Darin heißt es deutlich : Das Produkt darf keinen Schaden an Mensch und anderen Produkten verursachen...
CE Konformität ist erforderlich (Herstellerseite Erklärung) das ALLE geltenden Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden.

2. CE Konformitätserklärung
Es gibt die Anforderung, daß ein Konformitätsbewertungsverfahren einzuhalten ist!
Stichworte dazu : Aufbau der Leuchte / normative Papiere der Einzelkomponenten / Risikoanalyse / vorhersehbare Fehlanwendung /Rückrufmanagementsystem / Beschwerdebuch u.v.m.

3. Richtlinien & ähnliches :
NSRL - Niederspannungsrichtlinie
EMV-RL - EMV Richtlinie
RoHS - zum Thema verbotene Inhaltsstoffe
WEEE - Ja ja, die Entsorgungsverordnung
eventuell noch REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) Verordnung und in Zukunft dann noch EUP (Energy Using Products) Richtlinie

4. Normen :
EN 55015 -EMV (Grenzwerte Störaussendung)
EN 61000-3-2 -EMV (Grenzwerte Oberschwingungen)
EN 61000-3-3 EMV (Grenzwerte für Spannungsschwankungen & Flicker)
EN 61547 EMV (Störfestigkeit Beleuchtungseinrichtungen)
EN 60598-1 Leuchten für allgemeine Zwecke (Grundnorm)
En 60598-2- xx Je nach Typ die spezifische Leuchtennorm (z.B. Steh/Tischleuchten, Aquarienleuchten, Spielzeugleuchten usw.)

Also mal eben ne Leuchte zusammenschrauben und ab in den Markt, da rate ich DRINGENDST von ab !
Da gehört eine gehörige Portion Erfahrung und Einarbeitung in die Normen & Vorschriften dazu!
Oder eben das nötige Kleingeld, um ein zertifiziertes externes Prüfinstitut zu beauftragen, alles relevante durchzuführen !


Quoted

Ich kann auf Zulieferer verweisen, wenn ein Leuchtmittel explodiert und der Kunde Blind wird, weil er tausende kleine Splitter im Auge hat. Das ist ein unrealistischer Extremfall. Mir kann man hier aber nicht vorwerfen ich hätte das Gehäuse splittersicher machen müssen.
Obacht !!!! Das kann ins sprichwörtliche Auge gehen !
Die Normen schreiben vor, was bei welcher Art von Leuchtmitteln (LAMPEN) zu beachten ist!
Wenn jemand eine HQI -Leuchte z.B. baut, und die Leuchte nicht gegen Splitter u.ä. schützt, sodaß Splitter umherfliegen können, dann kommt man so einfach NICHT aus der Haftung heraus !
Vorhersehbare Fehlanwendung : Der Kunde vergisst, die Schutzscheibe ordnungsgemäß anzubringen...
?( Ist dies eine vorhersehbare Fehlanwendung oder nicht? ?(

Quoted

Kann sein, dass ich einiges etwas naiv sehe und eine gewisse Übervorsicht ist durchaus angebracht, aber irgendwann muss man auch mal die erste Lampe verschiffen.
Ja, und dann ist die Leuchte (Nicht Lampe! siehe Definition des Begriffes Lampe & Leuchte) in Verkehr gebracht, und wehe dann passiert etwas, was vorher absehbar gewesen wäre ! Der "Gewinn" wäre dann sehr schnell wieder dahin !
Vor Inverkehrbringung sollte man schon alles im Bereich des Möglichen getan haben, um das Risiko zu minimieren !!!!! Zu naiv darf man gerade in der heutigen Zeit nicht sein!

So long ... :thumbsup:
Grüße
Tom

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Bearfass

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Saturday, February 28th 2009, 7:25pm

Quoted

Vorhersehbare Fehlanwendung : Der Kunde vergisst, die Schutzscheibe ordnungsgemäß anzubringen...
?( Ist dies eine vorhersehbare Fehlanwendung oder nicht? ?(
Nein. Denn in der Bedienungsanleitung wird ja sehr wahrscheinlich darauf hingewiesen, dass die Schutzscheibe vor Inbetriebnahme ordnungsgemäß zu montieren ist. Wenn der Kunde den Hinweis ignoriert, ist das sein Verschulden. Das ProdHaftG sagt ja das der Inverkehrbringer dem Nutzer ALLE Informationen für den sicheren Betrieb zukommen lassen muss. Wenn ich das tue, der Kunde sich aber nicht dran hält, wo soll dann meine Haftung liegen?


Du hast jetzt alles sehr allgemein gehalten. Vor allem bei den Normen trifft hauptsächlich nur die EN 60598-1 auf mich zu und evtl. Unterteile.
RoHs auch nicht. Selbst der Lack ist für Kinderspielzeuge geeignet.


Mir kommt es so vor als ob der Begriff "vor Inverkehrbringen" zu wenig Aufmerksamkeit bekommt. Damit meine ich, das ich als Hersteller nur haftbar bin, wenn ich einen Konstruktionsfehler begangen habe, Sicherheitshinweise nicht ausführlich genug formuliert habe oder elemtentare Bauteile vergessen habe, was dann beim Kunden zu einem Schadensfall führt.

Bei dem explodierenden Leuchtmittel bezog ich mich auf Kompaktleuchtstoffröhren.

Ein Beispiel: Vor einigen Tagen brannte eine Wohnung komplett aus. Mitten in der Nacht. Mutter und drei Kinder tot. Vater überlebt. Ursache: Eine sich überhitzende Deckenlampe. Man muss dazu aber wissen, dass die Deckenkonstruktion nur aus Dachlatten und Spanplatten bestand. Falls die Lampe so gekennzeichnet war, dass sie auf einen feuerfesten Untergrund hätte montiert werden müssen, trifft den Hersteller keine Schuld. Falls nicht, muss er wohl zahlen.
Natürlich muss man aufpassen, wenn man eine Lampe baut, denn ein Zeichen oder ein Wort mehr oder weniger kann einen den Kopf kosten.
Darüber bin ich mir durchaus sehr bewusst.


Um mal ein klares Bild zu schaffen. Ich beabsichtige Wandleuchten und Tischleuchten herzustellen. Die Besonderheit dabei ist, dass ich dabei acrylglas verwende. Also ist die Temperaturentwicklung ein wichtiges Thema. Acrylglas ist zwar laut Datenblatt bis 80° dauerhaft einsetzbar und war bei meinen Tests auch über 60 Min bei 100 Grad formstabil und entzündete sich nicht.
DIe Lösung besteht darin nur Kompaktleuchtstoffröhren für das Produkt zu erlauben - max. 11 Watt. Wer was anderes verwendet tut dies auf eigene Gefahr.
Das nur mal so für den Anfang.


Quoted

Also mal eben ne Leuchte zusammenschrauben und ab in den Markt, da rate ich DRINGENDST von ab !
Da gehört eine gehörige Portion Erfahrung und Einarbeitung in die Normen & Vorschriften dazu!
Oder eben das nötige Kleingeld, um ein zertifiziertes externes Prüfinstitut zu beauftragen, alles relevante durchzuführen !
Mal eben ne Leuchte zusammenbauen ist das in keinem Fall. Selbst wenn, dann bräuchte man schon einige Wochen um das kosteneffektiv zu gestalten und da hat man viel Zeit zum Nachdenken und zum Schlaulesen. Das Problem ist ja das es für die Produktion kaum Vorschriften gibt (ich rede nicht von den Normen und Richtlinien). Für die Produktion in meinem Fall gibt es keine Vorschrift, auch nicht für die Qualitätskontrolle. Aber ich denke eine Versicherung wird einem da weiterhelfen, was diese an Erwartungen hat.
Ein Rückruf wäre in meinem Fall relativ simple zu regeln. Jede Leuchte wird mit einer Seriennummer versehen, die wiederum (dank Direktvertrieb) zusammen mit der Adresse des Kunden gespeichert wird.

Ich werde pro Jahr wenn es wirklich hoch kommt 3000 Leuchten verkaufen. (Zumindest in den nächsten Jahren) da lohnt es sich echt nicht ein Prüfinstitut aufzusuchen.

In spätestens 2 Wochen habe ich das erste serienreife Modell fertig, dann werde ich mal ein paar Fotos hochladen.

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Sunday, March 1st 2009, 9:06pm

Ich kann Tom da nur zustimmen, und er hat sich mehr Mühe gemacht seine Meinung mit Nennung der Normen usw. darzulegen als ich.

Gut ist sicher, dass du dir vorher Gedanken machst. Schlecht ist, dass du z.B. ein Material verwendest, das eventuell der Anforderung nicht gewachsen ist. Überdenke das nochmal. Warum nimmst du kein ESG, zum Beispiel? Denke daran, der Verbraucher ist der Laie, und im Ernstfall der Richter auch.
Gut, eine Kompaktleuchtstofflampe wird normal nicht so warm, aber es gibt auch einen abnormalen Betrieb im Fehlerfall, wie willst du das prüfen?

Wenn du 3000 Leuchten verkaufst ist das nicht gerade wenig, ich würde kein Produkt für den Endverbraucher auf den Markt bringen ohne 100 Prozentige Sicherheit. Bei 3000 Leuchten wären die Kosten für eine externe Prüfung auf CE-Konformität also unter 1 Euro pro Leuchte....

Wir haben auch noch keine Prüfung und bauen aus "Erfahrung". In Kleinserien. Ganz ehrlich, wenn ich sehe, wie auch große Hersteller in unserem Bereich die Leuchten teilweise zusammenschustern, da fällt mir nix mehr ein. Das Beispiel von Tom zur HQI Lampe passt gut. Ich sehe fast jeden Tag Anlagen, in denen das Schutzglas vom Werk aus fehlt. Interessiert aber scheinbar keinen. Es geht also ohne.

Nochwas, ich würde kein Foto oder eine Idee hochladen. Nicht das dein Produkt schneller auf dem Markt ist als dir lieb ist. Mit Prüfzeichen +m_k

Grüße
Hubraum statt Wohnraum +s_g

Bearfass

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Monday, March 2nd 2009, 12:52am

Also die 3000 Lampen sind sehr optimistisch und dann plane ich insgesamt 5 Modelle. Wenn man dann davon ausgeht ein Modell 600 mal zu verkaufen, brauche ich auch fünfmal die Prüfung. Wobei die evtl. einen Mengenrabatt gewähren. Bzw. man durch baugleicheit evtl. Kosten sparen kann. Mal ganz simpel gesagt.


Klar Produktsicherheit ist ein sensibles Thema und ich habe auch einen Freund der bei ner Spezialleuchten-Firma arbeitet. Die bestellen die CE-Zeichen auf 10 Meter-Rollen und dann wird fleißig geklebt.Die bauen auch einfach mal einen Büroraum zu einer Spritzkabine um, danach wird einach das Fenster aufgemacht. Solange nichts passiert interessiert es ja keinen - es sei denn ein Wettbewerber petzt.
Kommt auch drauf an ob man B2C oder B2B handelt. Bei Geschäftskunden ist oft fachkundiges Personal am Werk und die wissen, dass man dies oder jenes nicht ohne Schutzglas montiert. Da kann man eine gewisse "Nachlässigkeit" schonmal mit der großen Stückzahl rechtfertigen. Im B2B-Bereich sieht das mit der Produkthaftung ja auch ganz anders aus. So kann ich z.B. den Hersteller nicht verklagen, weil mir der Kleber X die Lunge veräzt, da es zur Berufsquali gehört zu wissen, dass man Schutzvorrichtungen zu treffen hat. (Da kommt es auch auf Details an, nur jetzt mal als Beispiel.


Also meine Lampe unterscheidet sich kaum von handelsüblichen lampen. Der Kunde montiert eine Lochschiene an seine Wand, setzt den Leuchtenunterbau drauf, Leuchtmittel rein und Abdeckung drauf.

Zu den Tests: Ich hatte bisher erstmal andere Sachen zu klären, vor allem das Finanzielle. Aber meine Lampe würde auch mit einer 40 W Glühbirne funktionieren, aber eber nicht uneingeschränkt sicher. Deshalb werde ich das auch so nicht umsetzen können. Zu den restl. Risikoanalysen kann ich immo noch nix sagen. Da werde ich erstmal die 150 Eur für die Norm ausgeben.


Also ihr habt die Konformitätserklärung und die techn. Dokumentation selbst in die Hand genommen?

Bei meinem letzten Projekt ging es um Lebensmittel. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur war damals auch der Meinung das eine Produkthaftpflicht nicht nötig sei, da es später wohl eh schwierig ist abzuklären warum dem Kunden schlecht wurde: Entweder wegen dem Alkohol in dem Produkt oder weil die Sahne umgekippt ist :D So einen geilen Ratschlag habe ich noch nie bekommen. Das wird wohl überall locker gesehen - Shit happens.

Danke für eure Beiträge

Tom

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Monday, March 2nd 2009, 12:52pm

...und nocheinmal :

Quoted

Acrylglas ist zwar laut Datenblatt bis 80° dauerhaft einsetzbar und war bei meinen Tests auch über 60 Min bei 100 Grad formstabil und entzündete sich nicht.

so, so, wenn du trotz Datenbaltt das Acrylglas mit 100° beaufschlagst, dann handelst du schon grob fahrlässig und das wird dir im fehlerfall das Genick vor Gericht brechen !



Quoted

Leuchtmittel die verwendet werden sind ja schon CE-geprüft und falls die einen Schaden verursachen brauche ich den Staatsanwalt ja nur an den Hersteller weiterverweisen. So denke ich ist das auch mit der EMV-Richtlinie. Solange ich elektrische Bauteile verwende, die schon CE zertifiert sind, nimmt mir das einiges an Arbeit ab.





Zum Thema EMV : Denken ist nicht wissen ! Bau um ein EVG ein Metallgehäuse drumrum, und du wirst bei der leitungsgebundenen EMV Prüfung deinen Augen nicht trauen, wie schön und an welchen Stellen die Quasipeak-Punkte über die Grenzlinie schlittern können, obwohl das EVG im "nackten"Zustand unterhalb der Grenzlinie bleibt. Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede...

Und dann hast du das Problem, daß die Leuchte nicht CE gekennzeichnet werden darf, weil du die EMV-Richtlinie nicht einhälst, und damit gibts auch keine Erlaubnis, das "Gerät" in der EU in Verkehr bringen zu dürfen.

Machst du das trotzdem, dann siehe oben unter dem Thema, ersetze Gericht mit RegTP und ärgere dich dann über Verkaufsverbot & saftige Geldstrafe... Da sind die Prüfungen (ca. 2500€) PEANUTS gegen.

Letztlich muss jeder selber wissen, was er tut, ich kann nur eindrücklich warnen, zu blauäugig an die Sache ranzugehen...

Viel Erfolg jedenfalls von mir :D

Grüße



P.S. Vergiss nicht den passenden Teil 2 der 60598 mit zu bestellen

Bearfass

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11

Monday, March 2nd 2009, 8:57pm

Es tut mir leid das ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe. Ich habe das Acrylglas bei 100° getestet um zu sehen was passiert WENN solche Temperaturen entstehen. Eine Kompaktleuchtstoffröhre max 11 W ist dazu jedoch nicht in der Lage, zumindest nicht im Betrieb mit meiner Lampe.

Zur EMV: Wenn man einfach von einer Fassung und einer Glühbirne (rein ohmscher Verbraucher) ausgeht ist eine EMV-Messung nach EN 55015 nicht notwendig.

Le-Profi

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Tuesday, March 3rd 2009, 12:11am

weio wei !

Quoted

Wenn man einfach von einer Fassung und einer Glühbirne (rein ohmscher Verbraucher) ausgeht ist eine EMV-Messung nach EN 55015 nicht notwendig.
Vollkommen richtig, die En 55015 spricht die Vermutung aus, die Grenzlinie wird eingehalten und es ist keine Messung erforderlich. Gut gelesen :-)

Quoted

Eine Kompaktleuchtstoffröhre max 11 W ist dazu jedoch nicht in der Lage
so, so, du baust Leuchten mit CFL .... Und die funktionieren direkt an 230V ohne EVG ? Tolle Sache, nur leider nicht glaubhaft....
Also baust du ein EVG dabei, und schon bist du in der Verpflichtung, die ganze Sache EMV zu vermessen....
Nur mal so zur Anregung:
Die Vorschaltgerätenorm zur EMV Messung schreibt eine Platte in Aluminium 2x2m vor, darüber eine Isoplatte ca 10mm (mein ich mich zu erinnern), auf der das nackte EVG in ungünstigster Weise liegend betrieben wird. Wahrscheinlich 2m Leitungslänge zur Lampe.
Die Leuchtennorm schreibt eine senkrechte Platte Alu vor, 2x2m, Abstand der Leuchte mind. 40cm , Abstand zur Netznachbildung von 80cm...
Das ist ja soooo gleich....

Willst du nun konstruktive Kritik, oder nicht ????
Mal so unter uns zum Thema Risikobewertung, Produkthaftung u.ä.
Alleine durch diese Posts hier bist du dir nun der Risiken bewusst. Ein gegnerischer Anwalt kann dir bei Kenntnis dieser Beiträge hier schon jetzt Fahrlässigkeit unterstellen. Denn genügend Hinweise hier, die du lapidar vom Tisch zu wischen versuchst, die Kenntnis des Risikos bleibt erhalten....

Wo ist denn deine Risikobewertung nun ?

Ich bin fertig hier, ich plaudere eh schon zuviel aus dem Nähkästchen...

Viel Glück, und möge nie was passieren....

Grüße
+d_r

Bearfass

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Saturday, March 7th 2009, 11:04pm

Natürlich bin ich für jede Kritik offen und dankbar.

Ich denke das Problem war das zwischendurch zu viel besprochen wurde was nicht unmittelbar mit dem Thema zusammen hing.

Ich will hier auch nicht ignorant oder arrogant erscheinen und schon gar nicht vernachlässige ich meine evtl. zukünftige Verantwortungspflicht gegenüber anderen Menschen und deren Eigentum. Mein Bestreben war es eher einen Mittelweg zwischen einer gesunden und übertriebenen Risikoanalyse zu finden.

Zu dem Thema EVG: Das EVG oder vergleichbares wird ja weder von mir hergestellt noch bezogen und verbaut. D.h. da wo ich meinen Namen und das CE Zeichen draufklebe ist kein Bauteil enthalten was komplexer als eine E27 Fassung ist.
Der Endbenutzer wird sich eine Kompaktleuchtstoffröhre/Energiesparlampe zulegen und diese verwenden. Ich bin weder Hersteller eines EVGs weil ich eins herstelle noch verbaue, also bin ich auch kein Quasihersteller und demzufolge hafte ich dafür nicht.

Deshalb verstehe ich die, für mich teilweise, etwas zu hoch gegriffenen Beispiele nicht.

Das was ich vorhabe sieht in etwa so aus http://www.bb-leuchten.de/wandleuchten/w…quare-ii-1.html oder so http://www.bb-leuchten.de/catalog/produc…te/category/41/
Alles mal in Kürze:
- Prototypen für 5 Modelle habe ich Ende nächster Woche fertig.
- Diese werde ich dann mit den entsprechenden Normen abgleichen und alles nachbessern was nicht korrekt ist. Im Zweifelsfall lieber eine Nummer sicherer oder besser als vorgeschrieben. Im Zweifelsfall werde ich einen Fachmann zu Rate ziehen.
- Dann werde ich die Risikotests durchführen Schlag- und Stoßprüfungen, Dauertest und normaler und anormaler Belastung/Umgebung, usw.
- Techn. Dokumentantion, Konformitätserklärung, usw.

Was ich abschließend noch in Erwägung ziehe, je nachdem wie die oberen Punkte verlaufen sind, ist einen Fachmann die Sache prüfen zu lassen, was aber nicht einer Konformitätsbewertung gleich käme. Nur um sicher zu sein.

Am Mittwoch habe ich einen Termin mit einem Vetreter des Betriebshaftpflichtversicherers und werde mal schauen, was die für Auflagen haben.

Da ihr ja Erfahrung auf dem Gebiet habt. Welche Fehlerquellen sind die häufigsten bei Leuchten wie in den o.g. Links? Habt ihr Schadensbeispiele?
Welche Deckungssummen würdet ihr für Personen- und welche für Sachschäden wählen?

Ich bin mir bewusst, dass das ganze nicht so einfach ist wie es aussieht und vor allem darüber das der Teufel im Detail steckt.

Vielleicht läuft die Diskussiona ja jetzt besser.

Le-Profi

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Monday, March 9th 2009, 6:41am

Quoted

Zu dem Thema EVG: Das EVG oder vergleichbares wird ja weder von mir hergestellt noch bezogen und verbaut. D.h. da wo ich meinen Namen und das CE Zeichen draufklebe ist kein Bauteil enthalten was komplexer als eine E27 Fassung ist.
Der Endbenutzer wird sich eine Kompaktleuchtstoffröhre/Energiesparlampe zulegen und diese verwenden. Ich bin weder Hersteller eines EVGs weil ich eins herstelle noch verbaue, also bin ich auch kein Quasihersteller und demzufolge hafte ich dafür nicht.
Ok :-) Die EMV Norm geht dann davon aus, das du die EMV einhälst...
Wenn du nicht explizit angibst, ausschließlich diese CFL freizugeben. (Müsstest du mal in der Norm 55015 schauen...)
Das kann ich dir "aus der Hüfte geschossen" jetzt auch nicht wirklich beantworten, ich hab gerade keinen Zugriff auf die Norm ...
Also auf den technischen Angaben auf der Leuchte und der beiliegenden Montage-/Betriebsanweisung
steht dann zum Beispiel : 230V - 50Hz - Fassung E27 - max. 40W AGL A60
Dafür musst du dann auch die Temperaturmessungen machen.

Quoted

Da ihr ja Erfahrung auf dem Gebiet habt. Welche Fehlerquellen sind die häufigsten bei Leuchten wie in den o.g. Links?
Berührbare Netzzuleitung & Anschlußklemmen (mit Prüffinger testen)
Da habe ich in öffentlichen Einrichtungen schon sehr sehr viel Ignoranz der Leuchtenhersteller gesehen ! Du konntest mit dem Finger während des Betriebs auf die Lüsterklemme greifen. Böse Falle :-)
Wie die Leuchten ein GS-Prüfsiegel bekommen haben ist mir absolut schleierhaft...

Ansonsten halte dich nach der Norm und alles wird gut :-)
P.S. Du hast dich bezüglich deiner Leuchtenfirma aber schon mit EUP & der im Entwurf befindlichen EN 60598 auseinandergesetzt?
Da ändert sich einiges! Z.B. maximal berührbare Oberflächentemperaturen...

Grüße :thumbsup:

Bearfass

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Thursday, March 12th 2009, 12:16am

Also ich musste bei ersten Tests feststellen, dass das Leuchtmittel an sich zwar relativ heiß wird, aber schon bei 2mm Abstand vom Leuchtmittel erwärmt sich das Material um maximal 10° Grad. Ich werde das aber nochmal genau mit einem Infrarottermometer messen. Bei Glühbirnen hat man ja eine regelrechte Wärmestrahlung.
Da meine Lampen sehr gut belüftet sind hat es die Wärme auch schwer.


Ich habe die Hauptbauteile mehr oder weniger nachgebaut bzw. mir viel abgeguckt, d.h. wenn ich meine Modelle mit den Richtlinien abgleiche sollte da nicht allzu viel nachzubessern sein.
Man muss ja auch davon ausgehen, dass ein Laie die Wandleuchte anklemmt und es passieren kann das sich ein paar Drähte abspreizen. Also dürfen im Umfeld der Klemme keine blanken und stromführenden Teile sein. Sowas wusste ich vorher auch nicht und hätte gedacht, man kann sich darauf berufen, das jemand entgegen der Bestimmungen ohne Qualifikation den Anschluss ans Versorgungsnetz vorgenommen hat. Sowas hätte ich jetzt eher als Fehler gesehen, an den man nicht denkt als Hersteller.

Aber es gibt ja selbst Fälle wo Hersteller Schutzgläser an Schleifmaschinen vergessen. Das ist ja schon sehr unverständlich.

Ich meld mich wenn es was neues gibt.