) anzumelden.
Zur Montage und der Qualifikation:
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Wer registrierungspflichtiger Hersteller i.S.d. Elektro- und Elektronikgerätegesetztes (ElektroG) ist, können Sie § 3 Absatz 11 Nr. 1-3, Absatz 12 Satz 2 ElektroG entnehmen.
Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, die dem sachlichen Anwendungsbereich des ElektroG, s. Sie dazu § 2 ElektroG i.V.m. dem Anhang 1 zum ElektroG, unterfallen.
Laut Anhang I zu § 2 Absatz 1 Satz 1 ElektroG sind „Glühlampen und Leuchten in Haushalten“ vom Anwendungsbereich des ElektroG ausdrücklich ausgenommen.
Das ElektroG nebst dessen Anhang I können Sie unter www.stiftung-ear.de/e1767/e2030/e2035/elektrog_ger.pdf einsehen.
Obacht !!!! Das kann ins sprichwörtliche Auge gehen !
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Ich kann auf Zulieferer verweisen, wenn ein Leuchtmittel explodiert und der Kunde Blind wird, weil er tausende kleine Splitter im Auge hat. Das ist ein unrealistischer Extremfall. Mir kann man hier aber nicht vorwerfen ich hätte das Gehäuse splittersicher machen müssen.
Ist dies eine vorhersehbare Fehlanwendung oder nicht?
Ja, und dann ist die Leuchte (Nicht Lampe! siehe Definition des Begriffes Lampe & Leuchte) in Verkehr gebracht, und wehe dann passiert etwas, was vorher absehbar gewesen wäre ! Der "Gewinn" wäre dann sehr schnell wieder dahin !
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Kann sein, dass ich einiges etwas naiv sehe und eine gewisse Übervorsicht ist durchaus angebracht, aber irgendwann muss man auch mal die erste Lampe verschiffen.
This post has been edited 1 times, last edit by "Tom" (Feb 28th 2009, 2:35pm)
Nein. Denn in der Bedienungsanleitung wird ja sehr wahrscheinlich darauf hingewiesen, dass die Schutzscheibe vor Inbetriebnahme ordnungsgemäß zu montieren ist. Wenn der Kunde den Hinweis ignoriert, ist das sein Verschulden. Das ProdHaftG sagt ja das der Inverkehrbringer dem Nutzer ALLE Informationen für den sicheren Betrieb zukommen lassen muss. Wenn ich das tue, der Kunde sich aber nicht dran hält, wo soll dann meine Haftung liegen?
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Vorhersehbare Fehlanwendung : Der Kunde vergisst, die Schutzscheibe ordnungsgemäß anzubringen...
Ist dies eine vorhersehbare Fehlanwendung oder nicht?
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Mal eben ne Leuchte zusammenbauen ist das in keinem Fall. Selbst wenn, dann bräuchte man schon einige Wochen um das kosteneffektiv zu gestalten und da hat man viel Zeit zum Nachdenken und zum Schlaulesen. Das Problem ist ja das es für die Produktion kaum Vorschriften gibt (ich rede nicht von den Normen und Richtlinien). Für die Produktion in meinem Fall gibt es keine Vorschrift, auch nicht für die Qualitätskontrolle. Aber ich denke eine Versicherung wird einem da weiterhelfen, was diese an Erwartungen hat.
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Also mal eben ne Leuchte zusammenschrauben und ab in den Markt, da rate ich DRINGENDST von ab !
Da gehört eine gehörige Portion Erfahrung und Einarbeitung in die Normen & Vorschriften dazu!
Oder eben das nötige Kleingeld, um ein zertifiziertes externes Prüfinstitut zu beauftragen, alles relevante durchzuführen !
So einen geilen Ratschlag habe ich noch nie bekommen. Das wird wohl überall locker gesehen - Shit happens.
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Acrylglas ist zwar laut Datenblatt bis 80° dauerhaft einsetzbar und war bei meinen Tests auch über 60 Min bei 100 Grad formstabil und entzündete sich nicht.
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Leuchtmittel die verwendet werden sind ja schon CE-geprüft und falls die einen Schaden verursachen brauche ich den Staatsanwalt ja nur an den Hersteller weiterverweisen. So denke ich ist das auch mit der EMV-Richtlinie. Solange ich elektrische Bauteile verwende, die schon CE zertifiert sind, nimmt mir das einiges an Arbeit ab.
Vollkommen richtig, die En 55015 spricht die Vermutung aus, die Grenzlinie wird eingehalten und es ist keine Messung erforderlich. Gut gelesen :-)
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Wenn man einfach von einer Fassung und einer Glühbirne (rein ohmscher Verbraucher) ausgeht ist eine EMV-Messung nach EN 55015 nicht notwendig.
so, so, du baust Leuchten mit CFL .... Und die funktionieren direkt an 230V ohne EVG ? Tolle Sache, nur leider nicht glaubhaft....
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Eine Kompaktleuchtstoffröhre max 11 W ist dazu jedoch nicht in der Lage
Ok :-) Die EMV Norm geht dann davon aus, das du die EMV einhälst...
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Zu dem Thema EVG: Das EVG oder vergleichbares wird ja weder von mir hergestellt noch bezogen und verbaut. D.h. da wo ich meinen Namen und das CE Zeichen draufklebe ist kein Bauteil enthalten was komplexer als eine E27 Fassung ist.
Der Endbenutzer wird sich eine Kompaktleuchtstoffröhre/Energiesparlampe zulegen und diese verwenden. Ich bin weder Hersteller eines EVGs weil ich eins herstelle noch verbaue, also bin ich auch kein Quasihersteller und demzufolge hafte ich dafür nicht.
Berührbare Netzzuleitung & Anschlußklemmen (mit Prüffinger testen)
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Da ihr ja Erfahrung auf dem Gebiet habt. Welche Fehlerquellen sind die häufigsten bei Leuchten wie in den o.g. Links?