Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen Prüfzwang. Eine Prüfung beim VDE oder TÜV ist also nicht erforderlich.
Wenn man seine Produkte nicht von einer unabhängigen Stelle prüfen lässt bedeutet das aber nicht, dass Sie nicht den Vorschriften entsprechen müssen. Tritt ein Schaden auf, dann wird grundsätzlich gefragt, ob man den Stand der Technik eingehalten hat und der ist mindestens der aktuelle Stand der Vorschriften.
Es hängt von der Bauart der Leuchte ab, welche Vorschrift für sie gilt:
Orstfeste Leuchen für allgemeine Zwecke: EN60598-2-1
Einbauleuchten: EN60598-2-2
Ortsveränderliche Leuchten für allgemeine Zwecke: EN60598-2-4
Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen: EN60598-2-6
Alle diese Vorschriften berufen sich auf die verschiedenen Anforderungen der EN60598-1.
Herzlichen Gruß
Helmut Willnat