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  • »Franz Maschker« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 20. März 2017, 08:30

D-Zeichen

Hallo liebe Lichtfreunde,

wer vergibt eigentlich das D-Zeichen (vormals FF) und wie sieht die Prüfung dazu aus? Bin im Netz nicht richtig fündig geworden.

Danke schon mal, und einen schönen Wochenstart

Franz Maschker
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2

Montag, 20. März 2017, 13:35

Hallo Herr Maschker,

Das D Kennzeichen ist Bestandteil der Approbation und steht im ENEC Ausweis,
welcher von der zertifizierenden Stelle z.B. VDE erstellt wird.
Sg.

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3

Montag, 20. März 2017, 13:57

Hallo,

danke erstmal die Leuchte hat weder ein ENEC noch ein VDE/TÜV/GS etc. Zeichen.

Für weitere Infos wäre ich dankbar

Franz Maschker
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4

Montag, 20. März 2017, 14:20

das Zeichen wird nicht "vergeben". Mit der "D" Kennzeichnung wird ja die Einhaltung begrenzter Oberflächentemperaturen bescheinigt. Ein Hersteller kann also, gemäß der Norm, prüfen ob sein Produkt dafür geeignet ist und dann das Zeichen aufdrucken bzw. zusätzlich mit weiteren Hinweisen wie Sicherheitsabstände o.ä. auf der Leuchte oder in der Bedienungsanleitung versehen.

Eine nicht von einem externen Institut geprüfte Leuchte kann also Eigenschaften die einer Norm entsprechen aufweisen.

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Montag, 20. März 2017, 16:24

Hallo,

Ja, sagen wir es so. Ein namhafter Leuchtenhersteller lässt seine Leuchte von extern prüfen, damit ein
Unabhängiger Gutachter das auch bestätigt, Sie dürfen sich dies auch selber bescheinigen.
VDE ist eine Service den sich einige Hersteller etwas kosten lassen.
Herr Maschker lassen Sie sich bitte die Konfirmitätserklärung schicken.
Es ist wie mit vielen Dingen hat eine Leuchte IFS zertifiziert, oder hat sie die IFS Eigenschaften?!
Mein Auto fährt auch ohne TÜV nur erwischen darf mich keiner.
Sg.

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6

Montag, 20. März 2017, 16:33


Mein Auto fährt auch ohne TÜV nur erwischen darf mich keiner.
Sg.
naja, der Unterschied ist ja das man nicht ohne TÜV fahren darf und sich den selber nicht geben kann. Insofern passt der Vergleich ja nicht.

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Montag, 20. März 2017, 17:46

man sollte auch nicht Leuchten verkaufen dürfen die kein CE Zeichen oder D Zeichen haben, wenn es den gefordert ist.
Für mich hängt da im schlimmsten Fall Menschenleben dran.
Es ist ja schon bedenklich das die Hersteller sich selber dies vergeben könnten.


Mein Auto fährt auch ohne TÜV nur erwischen darf mich keiner.
Sg.
naja, der Unterschied ist ja das man nicht ohne TÜV fahren darf und sich den selber nicht geben kann. Insofern passt der Vergleich ja nicht.



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Dienstag, 21. März 2017, 09:54

Vielen Dank für die Antworten. Ich schlussfolgere daraus, dass es sich bei dem D-Zeichen um ein Zeichen handelt ähnlich dem CE Zeichen welches eigenverantwortlich von Hersteller vergeben werden kann.

Viele Grüße

Franz Maschker
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Dienstag, 21. März 2017, 10:22

Ja, alle Prüfzeichen können nach Prüfung im eigenen Haus von den Herstellern selber vergeben aufgedruckt werden, oder sie werden von externen Prüfern vergeben. TÜV Nord, VDE etc. Das einzig gesetzlich geregelte Zeichen ist das GS Zeichen.

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Dienstag, 21. März 2017, 10:37

Das GS-Zeichen ist noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit. Die CE-Kennzeichnung wird für bestimmte Produkte gefordert, ist aber eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäischen Vorgaben (Richtlinien und/oder Verordnungen) einhält. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.
Vergleich mit der CE-Kennzeichnung

Die GS-Kennzeichnung ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig. „CE“ muss vom Hersteller verpflichtend angebracht werden. Er bestätigt damit, dass seine Produkte konform zum geltenden europäischen Binnenmarktrecht sind. Er ist damit auch für die Aufsichtsbehörden der Verantwortliche für diese Produkte.

Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen und ein produktbezogenes Zertifikat zu erhalten, muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle (GS-Stelle) einer Baumusterprüfung unterziehen. Eine Liste aller GS-Stellen ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügbar.

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates führt die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen (zum Beispiel Überwachung der Fertigungsstätte) durch. Bei den Kontrollmaßnahmen wird überprüft, ob das hergestellte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht oder Änderungen vorgenommen wurden. Diese meist jährliche Inspektion beinhaltet auch eine Überprüfung des Qualitätswesens und der Endproduktprüfung.

Bei relevanten Veränderungen an dem Produkt muss der Hersteller die GS-Stelle informieren. Relevante Änderungen sind alle Änderungen, die die Konformität mit dem ProdSG beeinträchtigen könnten und vor allem Abweichungen zu dem von der Prüfstelle erstellten Prüfbericht bedeuten. Die GS-Stelle muss kontrollieren, ob die vorgenommenen Änderungen eine Nachprüfung oder je nach dem eine Änderung des Prüfberichtes erfordern. Je nach Änderung wird das veränderte Produkt einer nochmaligen Nach-Prüfung unterworfen.

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Dienstag, 21. März 2017, 10:39

Ich glaube so ist es korrekt.
Sg.

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