Hallo Mike-Lite
ich kann Ihnen nur folgendes raten :
Gehen Sie zum Verkäufer dieser Leuchte und fordern Sie ihn auf, Ihnen den Hersteller zu benennen, oder die Ware zurück zu nehmen.
Laut CE-Konformitätsverfahren ist der Hersteller verpflichtet, bestimmte Angaben DAUERHAFT auf der Leuchte anzubringen.
Unter anderem den Herstellernamen und in den beiliegenden Papieren (Montageanleitung) eine Kontaktadresse.
Dies gilt zuerst einmal für den gesamten europäischen Raum.
ACHTUNG : DAS AUFBRINGEN DES CE Kennzeichens ist verpflichtend ! Ohne CE Zeichen darf diese Ware nicht in der EU verkauft werden.
Wenn diese Ware CHINA-WARE ist, dann ist der Verkäufer (Erstinverkehrbringer in der EU) für die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze, Normen und und und ... haftbar zu machen.
So, oder so, wenn der Verkäufer "rechtschaffen" ist, dann wird er Sie mit den Informationen versorgen.
Drohen Sie ihm im Zweifelsfalle, sollte er sich querstellen, damit, ihn als Inverkehrbringer haftbar zu machen.
Teilen Sie dem TÜV mit, das dieses Produkt bei Verkäufer X gekauft wurde, und dort ein TÜV - GS Zeichen aufgebracht ist.
Der TÜV wird dann aus eigenem Interesse handeln.... (Eine Herstellerangabe ist nach EN 60598-1 Leuchten verpflichtend auf der Leuchte anzugeben.)
Ohne diese Herstellerangabe wirds vom TÜV kein GS Zeichen geben :-)
Grüße und viel Glück