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M. Anders

Fortgeschrittener

  • »M. Anders« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 144

Registrierungsdatum: 23. August 2007

Wohnort: Hessen

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1

Dienstag, 1. Dezember 2009, 15:44

IP-Schutzklassen

Hallo,

der Installateur eines Kunden zweifelt die vom Hersteller angegebene IP-Schutzklasse an und weigert sich, die gelieferten Leuchten zu installieren. Ein klassischer Fall von "Umsatzfrust" eines Elektrikers, der die Leuchten bauseits gestellt bekommt und "nur" durch seine handwerkliche Arbeit Geld verdient.

Der Hersteller prüft die Leuchten im eigenen Haus und kann kein Zertifikat eines unabhängigen Instituts - wie vom Installateur gefordert - vorweisen.

Wo, Vorschrift/VDE/gesetzlich ist ein Text zu finden, der es den Herstellern erlaubt, die IP-Schutzklasse selbst zu prüfen und festzulegen?

Danke für input
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung der Forenteilnehmer

Beiträge: 427

Registrierungsdatum: 24. August 2007

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2

Mittwoch, 2. Dezember 2009, 19:06

Verantwortlich ist letztlich immer der Hersteller. Es gibt in der EU keinen Prüfzwang, nur im Schadensfall wird genau geprüft ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Die IP Prüfung ist bei der Schutzart IP 65 gar nicht so einfach. Benötigt wird eine so genannte Staubkammer und eine Messvorrichtung für die Strahlwasserprüfung. Hat dieser Hersteller diese Vorrichtungen überhaupt? Allgemein zu sagen ist, eine externe Prüfung schafft Vertrauen.

Wenn der Elektriker zweifelt und sich verweigert dies Produkt einzusetzen, sollte er auch soviel Mut besitzen, die Leuchte dem Amt für Arbeitsicherheit zu übergeben und seine Zweifel melden. Das Amt für Arbeitssicherheit lässt sich bei nachgewiesenen Produktmängeln die internen Prüfungen vom Hersteller vorlegen, und startet im schlimmsten Fall eine Rückrufaktion.

Frohes Schaffen wünscht Franz Maschker
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