Verantwortlich ist letztlich immer der Hersteller. Es gibt in der EU keinen Prüfzwang, nur im Schadensfall wird genau geprüft ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Die IP Prüfung ist bei der Schutzart IP 65 gar nicht so einfach. Benötigt wird eine so genannte Staubkammer und eine Messvorrichtung für die Strahlwasserprüfung. Hat dieser Hersteller diese Vorrichtungen überhaupt? Allgemein zu sagen ist, eine externe Prüfung schafft Vertrauen.
Wenn der Elektriker zweifelt und sich verweigert dies Produkt einzusetzen, sollte er auch soviel Mut besitzen, die Leuchte dem Amt für Arbeitsicherheit zu übergeben und seine Zweifel melden. Das Amt für Arbeitssicherheit lässt sich bei nachgewiesenen Produktmängeln die internen Prüfungen vom Hersteller vorlegen, und startet im schlimmsten Fall eine Rückrufaktion.
Frohes Schaffen wünscht Franz Maschker
Wir lieben Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken. Vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir.