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für eine Kleinserien-Fertigung /öffentlicher Raum (42 / 92 +27 Stk.) benötige ich Norm-Angaben (lt.Anhang)
Wer hat evtl. schon einmal so etwas gemacht und kann helfen?
Frage:
nach welchen EU-Richtinien, VDE- Normen u./oder technischen Spezifikationen ( siehe Konformitätserklärung -EG/Anhang) sind folgende Typen von Leuchten zum Einsatz im öffentlichen Raum zu konstruieren u. zu fertigen :
1. NV-Halogen-Wandleuchte / Vollmetall / PE-Anschluss
2-armig , mit Kipp-Drehgelenken
elektronischer Trafo in Wandschild integriert
Leuchte = Schutzklasse 1
2. NV-Halogen-Wandleuchte / Vollmetall
2-armig , mit Kipp-Drehgelenken
Zentraltrafo in Zwischendecke (Beton ,ohne! Wärmedämm-Material)
Eingangsspannung 12V=SELV
Leuchte = Schutzklasse 3
Wer glaubt es reiche aus sich eine EU-Konformitätsbescheinigung selbst zu schreiben, und er kann dann beliebige Waren in den Verkehr bringen, der irrt gewaltig.
Ist ein Produkt fehlerhaft, und es wird nachgewiesen, dass in einem Schadensfall die erforderlichen bestätigten Prüfungen gemäß der Norm nicht am Produkt vorgenommen worden sind, haftet der Aussteller des gefälschten Zertifikates selbst, und persönlich, als auch die Firma die der jenige vertritt.
Das gleicht einem Tanz auf dem Vulkan, ein kleiner Kurzschluss mit großem Sachschaden und schon ist man bestenfalls Insolvent, oder hinter Schwedischen Gardinen. Die Sachversicherer verweigern in einem solchen Fall die Zahlung natürlich auch.
Finger weg von solchen Ideen, neutral das Produkt überprüfen lassen, und beruhigt schlafen können.
Bis Bald sagt Franz Maschker
Wir lieben Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken. Vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir.
folgende Gesetze & Richtlinien kommen für alle Leuchten in Betracht :
GPSG (Geräte und Produktsicherheitsgesetz)
EMV Richtlinie
Niederspannungsrichtlinie
folgende Normen für alle Leuchten :
EMV Normen :
EN 55015, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3
Sicherheitsnormen :
EN 60598-1 für alle Leuchten
+ EN 60598-2-6 Für Leuchte 1, 3
+ EN 60598-2-1 für Leuchte 1, 2 , 3
+ je nach Einsatzort / bestimungsgemäßem Gebrauch ( z.B. EX-geschützer Einsatz, Bühnen, Notstrombeleuchtungen etc.) noch weitere EN 60598-2-xxxx (Die Auflistung steht in der aktuellen 60598-1 HA 0.6 Seite 17 & 1
Ne Menge Lesestoff, und das für ALLE Komponenten der einzelnen Leuchten die erforderlichen Papiere (Prüfdokumente, CE erklärungen etc.) vorliegen, halte ich für selbstverständlich!
Erst wenn die Leuchten ALLEN oben angegebenen Normen entsprechen, UND
eine Risikoanalyse gemacht wurde, eine vorhersehbare fehlanwendung eingeschlossen, und auch das Risiko & Rückrufmanagement stehen, dann würde ich eine CE Erklärung ausstellen. DIE DOKUMENTATION NICHT VERGESSEN !