Wer glaubt es reiche aus sich eine EU-Konformitätsbescheinigung selbst zu schreiben, und er kann dann beliebige Waren in den Verkehr bringen, der irrt gewaltig.
Ist ein Produkt fehlerhaft, und es wird nachgewiesen, dass in einem Schadensfall die erforderlichen bestätigten Prüfungen gemäß der Norm nicht am Produkt vorgenommen worden sind, haftet der Aussteller des gefälschten Zertifikates selbst, und persönlich, als auch die Firma die der jenige vertritt.
Das gleicht einem Tanz auf dem Vulkan, ein kleiner Kurzschluss mit großem Sachschaden und schon ist man bestenfalls Insolvent, oder hinter Schwedischen Gardinen. Die Sachversicherer verweigern in einem solchen Fall die Zahlung natürlich auch.
Finger weg von solchen Ideen, neutral das Produkt überprüfen lassen, und beruhigt schlafen können.
Bis Bald sagt Franz Maschker
Wir lieben Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken. Vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir.