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  • »Franz Maschker« ist der Autor dieses Themas

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Mittwoch, 7. Dezember 2016, 10:32

Schutzklasse II 3-adrige Leitung

Hallo ich habe mal eine Frage:

In einem Parkhaus sind Feuchtraumwannenleuchten der Schutzklasse I verbaut. Die Verkabelung ist mit NYM-J 3 x 1,5 ausgeführt. Wir möchten jetzt die Leuchten auswechseln gegen LED Leuchten der Schutzklasse II. Diese Leuchten haben eine Durchgangsverdrahtung 2 x 1,5 und eine "Tote" Klemme für die Isolierung/das Ablegen des Schutzleiters. Darf man den Schutzleiter der nicht durch die Leuchte geführt wird einfach auf der Ausgangsseite auch wieder "Tot" legen und mit zur nächsten Leuchte führen? Oder muss man auch komplett neu verdrahten?

In Anhang ein Bild

Danke für jeden Hinweis

Franz Maschker
»Franz Maschker« hat folgendes Bild angehängt:
  • Feuchtraumleuchte SKII.jpg
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on-light

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2

Mittwoch, 7. Dezember 2016, 12:51

Hallo Herr Maschker,

eine Schutzleiterklemme in der Leuchte ist als solche zu kennzeichnen. Da die Leerklemme in der neuen Leuchte in Ihrem Fall nicht gekennzeichnet ist darf sie auch nicht als "Stützpunkt " für eine weiterführende Durchgangsverdrahtung des grün/gelben Leiters (er ist ja in diesem Fall kein Schutzleiter mehr) genutzt werden. Keine Neuverdrahtung erforderlich.

In Ihrem Fall: In der Abzweigdose vor der ersten Leuchte muss der grün/gelbe auf die entsprechende SL Klemme gelegt werden; in der ersten Leuchte isolieren Sie den grün/gelben und gleichlautend in jeder weiteren Leuchte.

Gruß. on-light
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lichtan

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  • »lichtan« ist männlich

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3

Donnerstag, 8. Dezember 2016, 16:02

Hallo Herr Kunath,

sind Sie sich da ganz sicher ?
Soweit ich weiß, schließe ich die 1. Leuchte (SK II) an wie Sie es beschrieben haben, 3-adrige Zuleitung L,N,PE (SL); L und N an die Leuchte anschließen und den PE isoliert in der Leuchte ablegen. Verlasse ich die Leuchte jedoch mit einem 3-adrigem Kabel ( mit PE grün/gelb) wieder, so muss ich auch den Schutzleiter (PE) in dieser Leuchte Durchgangsverdraten. Sprich meine DV muß 3-polig sein. Nur wenn mein weiterführendes Kabel keinen PE hat darf ich die 2-polige Durchgangsverdratung einsetzen.

Szenario
Ein Lichtband wird in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise verdratet und nach einiger Zeit soll eine der Leuchten getauscht werden oder eine zusätzliche soll montiert werden. Diese ist nun SK I, sprich muss geerdet werden. Der Installateur findet eine 3-adrige Leitung (mit grün/gelb) vor. Er schließt die neue Leuchte den Vorgaben entsprechend an (grün/gelb als PE). Er kann nicht vorausgesetzt werden, dass er weiß das der grün/gelbe Draht unterbrochen ist. Folge: Neue Leuchte hat Funktion ist jedoch nicht geerdet .


Gruß

Der Beitrag von »on-light« (Donnerstag, 8. Dezember 2016, 16:13) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 8. Dezember 2016, 16:13).

on-light

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5

Donnerstag, 8. Dezember 2016, 16:27

Hallo Herr Kunath,
sind Sie sich da ganz sicher ?
Ja
Soweit ich weiß, schließe ich die 1. Leuchte (SK II) an wie Sie es beschrieben haben, 3-adrige Zuleitung L,N,PE (SL); L und N an die Leuchte anschließen und den PE isoliert in der Leuchte ablegen. Verlasse ich die Leuchte jedoch mit einem 3-adrigem Kabel ( mit PE grün/gelb) wieder, so muss ich auch den Schutzleiter (PE) in dieser Leuchte Durchgangsverdraten. Sprich meine DV muß 3-polig sein. Nur wenn mein weiterführendes Kabel keinen PE hat darf ich die 2-polige Durchgangsverdratung einsetzen.
Szenario Ein Lichtband wird in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise verdratet und nach einiger Zeit soll eine der Leuchten getauscht werden oder eine zusätzliche soll montiert werden. Diese ist nun SK I, sprich muss geerdet werden. Der Installateur findet eine 3-adrige Leitung (mit grün/gelb) vor. Er schließt die neue Leuchte den Vorgaben entsprechend an (grün/gelb als PE). Er kann nicht vorausgesetzt werden, dass er weiß das der grün/gelbe Draht unterbrochen ist. Folge: Neue Leuchte hat Funktion ist jedoch nicht geerdet .
Gruß
Erstens hat sich der Installateur bei seinem Eingriff in die Anlage mit dieser vertraut zu machen (dazu gehört auch eine Prüfung/ Messung). Macht er dieses wird er feststellen das der PE keine Funktion hat. Alleine durch die Sichtprüfung wird er feststellen das der PE isoliert und nicht durchverdrahtet ist. Die 3. Klemme in Herrn Maschkers Fall ist eine "Ablageklemme" auf die der PE nur dann aufgelegt werden darf wenn der Kupferleiter nicht sichtbar ist (isoliert). Eine Weiterverdrahtung des PE mit dieser Klemme ist nicht zulässig da diese nicht als PE Klemme bezeichnet ist.

Gegenszenario: Gesetzten Fall es würde tatsächlich eine der vorhandenen SK I Leuchten gegen eine mit SK II getauscht werden und der SL wäre durchverdrahtet. Würde nun an einer anderen Leuchte (mit SK II) vor dieser gearbeitet werden und dabei falls erforderlich der PE getrennt werden (z.B. bei Austausch der Leuchte) ist die besagte Leuchte mit SK I nicht mehr geerdet.
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