Hallo Herr Kunath,
sind Sie sich da ganz sicher ?
Ja
Soweit ich weiß, schließe ich die 1. Leuchte (SK II) an wie Sie es beschrieben haben, 3-adrige Zuleitung L,N,PE (SL); L und N an die Leuchte anschließen und den PE isoliert in der Leuchte ablegen. Verlasse ich die Leuchte jedoch mit einem 3-adrigem Kabel ( mit PE grün/gelb) wieder, so muss ich auch den Schutzleiter (PE) in dieser Leuchte Durchgangsverdraten. Sprich meine DV muß 3-polig sein. Nur wenn mein weiterführendes Kabel keinen PE hat darf ich die 2-polige Durchgangsverdratung einsetzen.
Szenario
Ein Lichtband wird in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise verdratet und nach einiger Zeit soll eine der Leuchten getauscht werden oder eine zusätzliche soll montiert werden. Diese ist nun SK I, sprich muss geerdet werden. Der Installateur findet eine 3-adrige Leitung (mit grün/gelb) vor. Er schließt die neue Leuchte den Vorgaben entsprechend an (grün/gelb als PE). Er kann nicht vorausgesetzt werden, dass er weiß das der grün/gelbe Draht unterbrochen ist. Folge: Neue Leuchte hat Funktion ist jedoch nicht geerdet .
Gruß
Erstens hat sich der Installateur bei seinem Eingriff in die Anlage mit dieser vertraut zu machen (dazu gehört auch eine Prüfung/ Messung). Macht er dieses wird er feststellen das der PE keine Funktion hat. Alleine durch die Sichtprüfung wird er feststellen das der PE isoliert und nicht durchverdrahtet ist.
Die 3. Klemme in Herrn Maschkers Fall ist eine "Ablageklemme" auf die der PE nur dann aufgelegt werden darf wenn der Kupferleiter nicht sichtbar ist (isoliert). Eine Weiterverdrahtung des PE mit dieser Klemme ist nicht zulässig da diese nicht als PE Klemme bezeichnet ist.
Gegenszenario: Gesetzten Fall es würde tatsächlich eine der vorhandenen SK I Leuchten gegen eine mit SK II getauscht werden und der SL wäre durchverdrahtet. Würde nun an einer anderen Leuchte (mit SK II) vor dieser gearbeitet werden und dabei falls erforderlich der PE getrennt werden (z.B. bei Austausch der Leuchte) ist die besagte Leuchte mit SK I nicht mehr geerdet.